Spenden


Die Spenden werden ausschließlich für Kosten der Mobilisierung und Durchführung der jährlichen LL-Demonstration und juristische Auseinandersetzungen, die infolge der Demonstration Betroffenen entstehen verwandt. Über die Verwendung der Mittel wird hier im Internet quartalsmäßig ein Kassenbericht veröffentlicht. Falls eine Spendenbescheinigung erwünscht ist, haben unterstützende Organisationen zugesichert, dass diese erteilt werden können. Sie muss gesondert angefordert werden.

Kontoverbindung
Laura von Wimmersperg
Berliner Sparkasse
BLZ: 100 500 00
Kontonummer: 6010219181
IBAN: DE92 1005 0000 6010 2191 81
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Gegen Klaus Meinel, seit 1994 Anmelder der jährlichen Demonstration im Rahmen der Luxemburg-Liebknecht-Ehrung, wurde im März 2005 ein Ermittlungsverfahren durch das Landeskriminalamt Berlin (LKA 533) eingeleitet, mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Worin dieser Verstoß bestanden haben soll, ist schwer nachzuvollziehen. Vielleicht wurde auch deshalb seinem Anwalt die Akteneinsicht bzw. die Kenntnisnahme der "vorliegenden Beweismittel" erst nach fast zwei Monaten gewährt.

Auf Fehlendes aufmerksam gemacht, lieferte das LKA zögerlich einige Videobänder nach. Auf ihnen ist zu erkennen, dass Demonstrationsteilnehmer zwei seitlich getragene Transparente zusammengeknotet hatten. Klaus Meinel wurde zum Vorwurf gemacht, dass er nichts oder zuwenig unternahm, um diesen unerhörten Akt zu unterbinden. Man kann zu diesem Vorgang stehen wie man will: Es bleibt mehr als ein schaler Beigeschmack. Da soll eingeschüchtert werden.

So wurde das Verfahren auch durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, nach dem der Vorwurf in einer anwaltlichen Stellungnahme als absurd dargestellt wurde. Allerdings erfolgte die Einstellung mit der "Begründung", dass "kein öffentliches Interesse an (der) strafrechtlichen Verfolgung besteht". Dies bedeutet, dass die Anwaltskosten durch die Staatskasse nicht beglichen werden.

Die Diskussion über die Verschärfung des Versammlungsgesetzes, unter dem scheinheiligen Vorwand, neofaschistische Aufzüge gegebenenfalls verhindern zu wollen, richten sich eben nicht in erster Linie gegen Nazis. Sonst hätten denen am 08. Mai 2005 nicht Tausende die Straße versperren müssen, darunter sicher nicht Wenige, die jährlich an der Luxemburg-Liebknecht-Ehrung teilnehmen.

Die Luxemburg-Liebknecht-Ehrung und Demonstration ist den Herrschenden nach wie vor ein Dorn im Auge (siehe Verfassungsschutzbericht Berlin 2004, S. 224 und folgende). Dies wird auch im Ermittlungsverfahren gegen Klaus Meinel deutlich. Das Bündnis zur Vorbereitung der Demonstration im Rahmen der Luxemburg-Liebknecht-Ehrung prangert nicht umsonst Jahr für Jahr den Zusammenhang zwischen aggressiverer Politik nach außen und Demokratie- und Sozialabbau im Inneren an. Das Bündnis wird sich auch künftig mit Entschiedenheit wehren und auch alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Um dies zu können, wird in Kürze ein Solidaritätskonto für die LL-Demo eingerichtet werden. Die gespendeten Mittel werden dazu dienen, auch entsprechende juristische Schritte finanzieren und die Demonstration noch offensiver propagieren zu können. Über die Mittelverwendung werden wir im Internet (...) Rechenschaft ablegen.


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